ג במאי אוקימתא להא בתרייתא ברשות הרבים אימא סיפא וחכמים אומרים לא קנה עד שימשכנה ואי ברשות הרבים ממאן אוגיר ותו משיכה ברשות הרבים מי קניא והא אביי ורבא דאמרי תרוייהו מסירה קונה ברשות הרבים ובחצר שאינה של שניהם משיכה קונה בסימטא ובחצר שהיא של שניהם והגבהה קונה בכל מקום
3 Du hast also die zweite [Lehre] auf den Fall bezogen, wenn es sich auf öffentlichem Gebiete befindet; wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: die Weisen sagen, man habe es nur dann geeignet, wenn man es gezogen hat. Erfolgt denn auf öffentlichem Gebiete eine Aneignung durch das Ansichziehen, Abajje und Raba sagten ja beide, man eigne durch die Übergabe auf öffentlichem Gebiete und in einem beiden nicht gehörenden Hofe, durch das Ziehen in einer Seitengasse und einem beiden gehörenden Hofe, und durch das Hochheben überall!? –